Fahrschule & Ferienfahrschule
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Gabelstapler Ausbidung auch Sonderkurse & monatliche Kurse
Die Berufsgenossenschaft hat zum Führen von Staplern entsprechende Vorschriften geschaffen. Der Nachweis der Befähigung zum Führen eines Staplers erfolgt durch einen Flurfördermittelschein. Dieser wird auch Gabelstaplerschein genannt. Kommen Sie zu uns, bei uns können Sie diesen Berechtigungsschein erwerben... Der Umfang einer solchen Ausbildung umfaßt nach BGV 925 mindestens 10 Theoriestunden. Flurförderscheine oder auch Staplerscheine gelten z.Zt nur national. Ganz wichtig: Ein Staplerschein stellt jedoch keine Fahrerlaubnis im Sinne der Straßenverkehrsordnung dar. Die Führerschein Kennzeichnung L ist die
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Eingruppierung eines Gabelstaplerscheines, die u.a. in der Führerscheinklasse B enthalten ist. Voraussetzung ist, dass das Gesamtgewicht des Staplers die Höchstgrenze von 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Darüber gilt dann die Führerscheinklasse C. Außerdem muss der Stapler dann verkehrstauglich sein, z. B. Aussattung eines Spiegels, Blinker usw. Sonderregelungen und Sondergenehmigungen sind lokal möglich und müssen beim jeweiliegen Landkreis beantragt und genehmigt werden.