Einfach mal vorbeischauen!
Gabelstapler Ausbidung
auch Sonderkurse & monatliche Kurse
Die Berufsgenossenschaft hat zum Führen von
Staplern entsprechende Vorschriften geschaffen.
Der Nachweis der Befähigung zum Führen eines
Staplers erfolgt durch einen
Flurfördermittelschein. Dieser wird auch
Gabelstaplerschein genannt.
Kommen Sie zu uns, bei uns können Sie diesen
Berechtigungsschein erwerben...
Der Umfang einer solchen Ausbildung umfaßt
nach BGV 925 mindestens 10 Theoriestunden.
Flurförderscheine oder auch Staplerscheine
gelten z.Zt nur national.
Ganz wichtig: Ein Staplerschein stellt jedoch keine
Fahrerlaubnis im Sinne der
Straßenverkehrsordnung dar.
Die Führerschein Kennzeichnung L ist die
Fahrschule Wilken GmbH
Inh. Helmut Boekhoff
Augustfehner Str. 6
26670 Uplengen
Fon 04956 40 51 80
Fax 04956 40 51 81
Mobil 0173 356 36 39
info@fahrschule-wilken.de
Eingruppierung eines Gabelstaplerscheines, die
u.a. in der Führerscheinklasse B enthalten ist.
Voraussetzung ist, dass das Gesamtgewicht des
Staplers die Höchstgrenze von 3,5 Tonnen nicht
übersteigt. Darüber gilt dann die
Führerscheinklasse C. Außerdem muss der
Stapler dann verkehrstauglich sein, z. B.
Aussattung eines Spiegels, Blinker usw.
Sonderregelungen und Sondergenehmigungen
sind lokal möglich und müssen beim jeweiliegen
Landkreis beantragt und genehmigt werden.